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   FG Niedersachsen, 10.01.2006 - 15 V 503/05   

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https://dejure.org/2006,25161
FG Niedersachsen, 10.01.2006 - 15 V 503/05 (https://dejure.org/2006,25161)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.01.2006 - 15 V 503/05 (https://dejure.org/2006,25161)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - 15 V 503/05 (https://dejure.org/2006,25161)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rücknahme des Insolvenzantrages (einstweilige Anordnung)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 Abs. 1 S. 2 FGO; § 114 Abs. 5 FGO; § 249 Abs. 1 AO; § 251 Abs. 1 AO; § 13 Abs. 2 InsO; § 16 InsO; § 17 Abs. 2 InsO; Art. 19 Abs. 4 GG
    Antrag auf Rücknahme eines ermessensfehlerhaft gestellten Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Wege einer einstweiligen Anordnung; Zuständigkeit des Finanzgerichts für die Entscheidung über die Rechtsfrage, ob das Finanzamt eine fehlerhafte ...

  • IWW
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Antrag auf Rücknahme eines Insolvenzantrages im Wege eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung des Finanzamts zur Rücknahme eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens im einstweiligen Rechttschutz; Voraussetzungen für die berechtigte Annahme der Zahlungsunfähigkeit; Unzumutbarkeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag auf Rücknahme eines ermessensfehlerhaft gestellten Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Wege einer einstweiligen Anordnung; Zuständigkeit des Finanzgerichts für die Entscheidung über die Rechtsfrage, ob das Finanzamt eine fehlerhafte ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenz - Einstweilige Anordnung gegen FA auf Rücknahme eines Insolvenzantrags

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.12.1990 - VII B 94/90

    Zuständigkeit des Finanzgerichts bei Antrag gegen Antrag des Finanzgerichts auf

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.01.2006 - 15 V 503/05
    Die Entscheidung ist mithin gerichtlich nur darauf nachprüfbar, ob der Antrag deshalb rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist, § 102 FGO (vgl. BFH Beschluss vom 11. Dezember 1990 VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787).

    Ob andere Möglichkeiten der Einzelvollstreckung ausgeschöpft sind, kann regelmäßig erst nach Einsicht in das Vermögensverzeichnis beantwortet werden (BFH Beschluss vom 11. Dezember 1990 VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787).

    Der BFH hat es in seiner Rechtsprechung bisher offen gelassen, ob es wegen der einschneidenden Folgen einer Insolvenz für den Gemeinschuldner der Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes für die erstrebte einstweilige Regelung überhaupt bedarf (BFH Beschluss vom 11. Dezember 1990 VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787 m.w.N.).

    Der BFH hat bisher offengelassen, ob der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO, durch die das FA zur Rücknahme eines Insolvenzverfahrensantrages verpflichtet wird, eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache darstellt (BFH Beschluss vom 11. Dezember 1990 VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787 m.w.N.).

  • BFH, 19.12.1989 - VII R 30/89

    Rechtmäßigkeit des Antrags eines Finanzamts auf Eröffnung des Konkursverfahrens

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.01.2006 - 15 V 503/05
    Unabhängig davon, dass gegen den Eröffnungsbeschluss und gegen die Abweisung des Insolvenzantrags Rechtsmittel zu den ordentlichen Gerichten gegeben sind (§§ 34 Abs. 2, 6 und 7 InsO), gehört die Rechtsfrage, ob das FA im Rahmen seiner Verwaltungstätigkeit eine fehlerfreie Ermessensentscheidung getroffen hat, in die Zuständigkeit der Finanzgerichte (BFH Urteil vom 19. Dezember 1989 VII R 30/89, BFH/NV 1990, 710).

    Durch den Antrag selbst wird nämlich noch keine Regelung getroffen, vielmehr soll eine Regelung durch das Amtsgericht - nämlich die Eröffnung des Insolvenzverfahrens - herbeigeführt werden (vgl. Tipke/Kruse, Kommentar zur AO und FGO, § 251 AO Tz. 18 m.w.N. und BFH Urteil vom 19. Dezember 1989 VII R 30/89, BFH/NV 1990, 710 m.w.N.).

    Die Möglichkeit der Rücknahme entfällt daher mit dem Wirksamwerden des Eröffnungsbeschlusses (Frankfurter Kommentar zur InsO, 2. Auflage 1999, Schmerbach, § 13 Rn. 16 m.w.N.; gleiche Auffassung für die Dauer der Geltung der Konkursordnung: BFH Urteil vom 19. Dezember 1989 VII R 30/89, BFH/NV 1990, 710).

  • BFH, 22.08.1995 - VII B 153/95

    Zu den Voraussetzungen für den Erlaß einer das Ergebnis der Hauptsache

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.01.2006 - 15 V 503/05
    Eine Regelungsanordnung darf nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nur eine einstweilige Regelung enthalten und das Ergebnis der Entscheidung in der Hauptsache nicht vorwegnehmen oder diesem endgültig vorgreifen (vgl. BFH Beschluss vom 22. August 1995 VII B 153, 154, 167, 172/95, BFHE 178, 15, BStBl II 1995, 645, m.w.N.).
  • BFH, 07.01.1999 - VII B 170/98

    Einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.01.2006 - 15 V 503/05
    Etwas anderes gilt aber im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes) dann, wenn ohne vorläufigen Rechtsschutz schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BFH Beschluss vom 7. Januar 1999 VII B 170/98 BFH/NV 1999, 818).
  • BFH, 23.07.1985 - VII B 29/85

    Antrag auf Aufhebung der Anordnung der einstweiligen Verfügung zur Eröffnung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.01.2006 - 15 V 503/05
    Zahlungsunfähigkeit ist dabei das auf den Mangel an Zahlungsmitteln beruhende dauernde Unvermögen des Schuldners, seine sofort zu erfüllenden Geldschulden zu berichtigen (BFH Beschluss vom 23. Juli 1985 VII B 29/85, BFH/NV 1986, 41, 43 m.w.N.).
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